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Schadensfall nach einer Faltenunterspritzung / Faltenauffüllung |
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Ihr Anwalt wird in der Regel so vorgehen, daß er zunächst unstreitiges in den Vordergrund stellt und bei streitigen Punkten eine Beweislastumkehr zu erreichen versucht und dies der Gegenseite auch klar zu verstehen gibt. Eine Beweislastumkehr ist denkbar bei offensichtlichen, groben Behandlungsfehlern, bei fehlender /unzureichender Dokumentation und bei sog. vollbeherrschbaren Risiken.
Erst wenn eine außergerichtliche Einigung mißlingt, wird
in der Regel der Gerichtsweg beschritten. Dabei gilt der Grundsatz
Zivilrecht vor Strafrecht. Denn zu einen haben Sie von einem
erfolgreichen Strafverfahren außer Genugtuung zunächst einmal nichts. Zum anderen wirkt sich ein erfolgreiches Strafverfahren auf die Bereitschaft des / der Richter Ihnen in einem zivilrechtlichen Verfahren Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld zuzusprechen eher negativ aus, da eine gewisse Genugtuung bereits durch das Strafverfahren erzielt wurde.
Schließlich gilt es zu bedenken, daß Beweise während der unter
Umständen nicht unerheblichen Verfahrensdauer bei der
Staatsanwaltschaft liegen. Insgesamt liegen die Voraussetzungen für ein
erfolgreiches Strafverfahren üblicherweise etwas höher als es bei einer
zivilrechtlichen Schadensersatzklage
der Fall ist. Ein Vorteil ist dem Strafverfahren jedoch nicht
abzusprechen: es ermittelt die Staatsanwaltschaft, die über viel
weitreichendere Möglichkeiten verfügt als der Patient.
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